Mergers & Acquisitions
M&A, M&A-Geschäft, deutsch: Fusionen und Übernahmen
ist ein Sammelbegriff für Unternehmenstransaktionen, bei denen sich Gesellschaften zusammenschließen oder den Eigentümer wechseln. In der Regel vollzieht sich eine entsprechende Übernahme im Wege des Unternehmenskaufs oder einer teilweisen Übernahme in Form z.B. einer tätigen oder stillen Beteiligung. Wir bringen Menschen und Firmen zusammen. Unternehmen benennen wir erst nach Rücksprache. Senden Sie uns vertraulich Ihre Kontaktdaten, wir melden uns schnellstens.
01
Vorbesprechung und strategische Ausrichtung durch die Beteiligten mit Hilfe der S-N-U
02
Erarbeitung einer Branchenliste nebst Rahmenbedingungen für die Transaktion (Fusion, Übernahme)
03
Vertrauliche Suche nach geeigneter Kandidaten/innen (Unternehmensnachfolge, Beteiligungen)
04
Auswahl eines Zielunternehmens (>Screening<; das Zielunternehmen wird >Target< genannt)
05
Ansprache der Führung oder der Eigentümer des Zielunternehmens unter Einsatz der S-N-U
06
Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), gegenseitiges Kennenlernen und Austausch
07
Unterzeichnung einer Absichtserklärung, des Letter of Intent
08
Sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens (Due-Diligence-Prüfung oder kurz „DD“)
09
Endgültige Strukturierung der Transaktion (Deal Design) unter Berücksichtigung der Due-Diligence-Prüfung
10
Bewertung und Preisverhandlung
11
Vertragsabschluss (Signing)
12
Ggf. Anmeldung oder Genehmigung der Transaktion bei oder durch die Wettbewerbsbehörde
13
Stichtag (Closing)